Nachtragshaushaltsplan des Landes Niedersachsen 2024

Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Februar 2024 mit einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen dafür geschaffen, kurzfristig auf die Schäden durch das sogenannte Weihnachtshochwasser reagieren zu können. Dazu zählen vor allem die Hilfe für Hochwassergeschädigte, die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur und die Erstattung von Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden. Auch zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasser- und Katastrophenschutz sollen damit finanziert werden. Wie schon während der Krisenbekämpfung im Jahr 2023 steht auch dieser Nachtrag für eine kluge Mischung aus sofort wirksamen Hilfen und strukturell nachhaltigen Investitionen. Die rund 110 Millionen Euro sollen einzelnen Maßnahmen und Ressorts zugeordnet werden. Dabei ist die Verteilung der Mittel vorläufig. Eine Aktualisierung erfolgt nach Schadensfeststellung und Bedarfsermittlung. Erstattung von Einsatzkosten und Hilfeleistungen an andere Länder und Nationen 20 Millionen Euro Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Innenministerium Ersatzbeschaffungen und Leistungen im Bereich Hochwasserschutz (zum Beispiel Sandsackentsorgung und -nachbeschaffung, Betriebsmittel) 3 Millionen Euro Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Umweltministerium Finanzierungsbeiträge zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur einschließlich landeseigener und kommunaler Anlagen zum Hochwasser- und Küstenschutz Erwerb von Einsatzmitteln und Geräten für die Hochwasserbekämpfung, einschließlich Beschaffung mobiler Hochwasserschutzsysteme Investitionen für zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz 65 Millionen Euro Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Innen-, Wirtschafts- und Umweltministerium Billigkeitsleistungen an Privathaushalte und Unternehmen 20 Millionen Euro Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Umwelt-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium Leistungen an die an der Bekämpfung des Hochwassers beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen 3 Millionen Euro Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Innenministerium Finanziert wird der Nachtragshaushalt über eine Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage, eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist hierfür nicht notwendig. Diese dringend benötigten Hilfen können ohne Nettokreditaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Ob darüber hinaus weitere finanzielle Unterstützung durch das Land nötig wird, wird sich im Rahmen der Schadensbeseitigung und -erfassung zeigen. Nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2017 hatte es ebenfalls einen Nachtragshaushalt gegeben. Dieser hatte ein Volumen von 50 Millionen Euro, von denen rund 37,8 Millionen Euro ausgegeben worden sind.

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04.11.2024 - 15:15:12
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21.01.2026 - 03:51:26
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