Gewässerschutzberatung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie : Bericht über den ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010 bis 2015

Um die Belastung der Gewässer mit Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu reduzieren, bietet das Land Niedersachsen seit 2010 eine Gewässerschutzberatung mit flankierenden Agrar-Umweltmaßnahmen an. Diese ergänzenden Maßnahmen gemäß §11 der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) gehen über die verbindlichen grundlegenden Maßnahmen hinaus und ihre Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Grundlagen wurden im Niedersächsischen Kooperationsmodell für den Trinkwasserschutz geschaffen, sie mussten jedoch an die Rahmenbedingungen der EG-WRRL angepasst werden: • Die Gebiete, in denen Handlungsbedarf besteht, sind wesentlich größer als im Trinkwasserschutz. • Die Maßnahmen dienen dem flächendeckenden Schutz der Gewässer. • Es besteht die Verpflichtung, die Wirksamkeit der Maßnahmen gegenüber der Europäischen Kommission nachzuweisen.

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.

Rechte

Rechteinhaber(in): Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion

Nutzung und Vervielfältigung:

Systeminformation

Publikationsstatus:
veröffentlicht
Erstellt am:
06.08.2020 - 10:40:55
von:
christl.dietrichatnlwkn-hi.niedersachsen.de
Letzte Änderung:
21.01.2026 - 03:37:30
von:
administrator
MyCoRe ID:
noa_mods_00000474
Version:
8
(Gesamte Versionsgeschichte)